26.03.2012, 15:34 Uhr | Jens Riedel, Auto-Medienportal.net
Mit unseren Tipps lässt sich der Traum vom eigenen Oldtimer erfüllen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Der Traum vom eigenen Oldtimer lässt sich schnell erfüllen, denn immerhin bietet der Oldtimer-Markt viel Auswahl. Doch: Nicht jeder Wagen ist noch gut in Schuss. Wer sich beim Kauf von Emotionen leiten lässt, macht schnell einen Fehlkauf. Doch die schwarzen Schafe unter den Oldtimer-Verkäufern lassen sich leicht entlarven. Die besten Tipps für den Oldtimer-Kauf.
Der Kauf eines Oldtimers ist stets mit vielen Emotionen verbunden. Schnell lässt man sich dabei vom vermeintlichen Traumwagen blenden, warnen die Experten der GTÜ und geben Tipps für den Oldtimer-Kauf. Ganz wichtig: Überprüfen Sie Dichtungen und Gummis! Sind diese porös oder geschrumpft, steht ziemlich sicher ein kostspieliger Austausch an.
Natürlich sollten Sie vor der Probefahrt und vor dem Oldtimer-Kauf auch den Motorraum und die Unterlagen des Fahrzeugs checken. Ebenso unumgänglich: Anhand der Spaltmaße können Sie überprüfen, ob der Oldtimer bereits in einen Unfall verwickelt war. Wichtig, um lange Freude an seinem Schätzchen zu haben: Oldtimer besitzen einen individuellen Wert und in der Regel einen individuellen Zustand. Entscheidend ist neben dem Erhaltungszustand auch das Vorhandensein wichtiger Nachrüstteile.
Grundsätzlich stehen dem Freund klassischer Fahrzeuge vier Möglichkeiten offen, um sein Wunschfahrzeug in den Verkehr zu bringen. Das Oldtimer-Kennzeichen (H-Zulassung), das rote Dauerkennzeichen (07er-Zulassung), das Saisonkennzeichen oder aber die reguläre Zulassung. Für die Zulassung Ihres Klassikers mit H- oder rotem Dauerkennzeichen ist ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO notwendig. Es muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur erstellt werden. Der Umfang der Prüfung durch den Sachverständigen hängt davon ab, ob der Eigner für das Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis vorlegen kann.
Als Oldtimer gelten nur Kraftfahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals am Straßenverkehr teilgenommen haben. Dabei gilt das Datum der Erstzulassung. Darüber hinaus müssen die Oldtimer weitgehend dem Originalzustand entsprechen, sich in einem guten Erhaltungszustand befinden und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Erst, wenn alles zutrifft, können Sie sich einen Oldtimer als Geldanlage zulegen.
Quelle: Jens Riedel, Auto-Medienportal.net
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